Kriegs Ordnung zu Wasser und Landt
kurtzer und eigentlicher Underricht, aller Kriegshändel, so geübet werden und im Brauch sein, sampt nützlichen darbey angezogenen Bericht, Schlachtordnungen zu machen, Ober und Nieder Empter und Befelchen, zu Felde und in Besatzungen, auch Mallafitz, Spiess und Standtrecht, sampt dem Artickels Brieff, auch wie man mit groben Geschütz, Arkoley und Fewrwerck umbgehen, und gegen dem Feinde gebrauchen soll
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
durch Adam Junghans von der Olnitz
Ort, Verlag, Jahr:
Zu Cöllen :
bey Wilhelm Lützenkirchen,
1598
Beschreibung:
[88] Bl. ; 19 cm
Format:
Buch (online)
Ausgabe:
Jetzt auffs new ubersehen, und zum drittenmal in Truck verfertigt, auch mit andern nützlichen Stücken gemehrt und gebessert ...
Online Zugang: