Haftet nach gemeinem Recht der ehemalige Besitzer einer fremden Sache, welcher sie gegen Entgelt veräussert hat, dem Eigenthümer derselben auf Herausgabe des Kaufpreises?

Verfasser / Beitragende:
Otto Kissler
Ort, Verlag, Jahr:
Herford : Gebr. Heidmann, 1898
Beschreibung:
40 S.
Format:
Buch (Hochschulschrift)
ID: 17954957X