Wie muss die Fristsetzungserklärung des § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschaffen sein, und wann bedarf es zur Herbeiführung der Folgen aus § 326 einer Fristsetzung nicht?
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Felix Kratzert
Ort, Verlag, Jahr:
Breslau :
Schles. Volkszeitung,
1910
Beschreibung:
42 S.
Format:
Buch (Hochschulschrift)