Wie weit ist der Pächter, der gutgläubig vom besitzenden Nichteigentümer ein fruchttragendes Grundstück gepachtet hat, dem Eigentümer desselben zum Fruchtersatz verpflichtet, unter der Voraussetzung, dass der Pächter von der Geltendmachung einer nominatio auctoris absieht, nach gemeinem Recht unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches?
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Friedrich Kögel
Ort, Verlag, Jahr:
Soest :
Rochol,
1898
Beschreibung:
35 S.
Format:
Buch (Hochschulschrift)