Regulativ betreffend die früher lebenslänglich gewählten Volksschullehrern und Geistlichen im Falle der Nichtwiederwahl zu leitende Entschädigung
[Zürich, den 6. Wintermonat 1875]
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
[Regierungsrat des Kantons Zürich]
Ort, Verlag, Jahr:
[Zürich] :
[s.n.],
1875
Beschreibung:
[2 S.]
Format:
Buch