Werden entscheidwesentliche Punkte einer Parteiverhandlung nicht in einem Verhandlungsprotokoll festgehalten, stellt dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Bemerkungen von Jürg Scheidegger
Ort, Verlag, Jahr:
1999
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 1999/1172
Format:
Artikel