Kollidiert ein Firmenname oder ein davon abgeleiteter Domänenname mit einer Marke, so ist durch Abwägen der gegenseitigen Interessen zu beurteilen, welchem Inhaber das bessere Recht zusteht

Verfasser / Beitragende:
Bemerkungen von Lucas David
Ort, Verlag, Jahr:
1999
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 1999/1169
Format:
Artikel
ID: 224352164