Abparzellierung nach BGBB

beim Entscheid über die Abparzellierung und die Entlassung von Gebäuden aus dem Geltungsbereich des BGBB muss den künftigen Bedürfnissen Rechnung getragen werden

Verfasser / Beitragende:
Bemerkungen von Beat Stalder
Ort, Verlag, Jahr:
1999
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 1999/1325
Format:
Artikel
ID: 22436572X