Abparzellierung nach BGBB
beim Entscheid über die Abparzellierung und die Entlassung von Gebäuden aus dem Geltungsbereich des BGBB muss den künftigen Bedürfnissen Rechnung getragen werden
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Bemerkungen von Beat Stalder
Ort, Verlag, Jahr:
1999
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 1999/1325
Format:
Artikel