Art. 16 OHG
die Berechnung des Versorgerschadens erfolgt nach den Grundsätzen des Haftpflichtrechts : keine Berücksichtigung der staatlichen Fürsorgeleistungen bei der Anspruchsberechnung aus OHG
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Dominik Zehntner
Ort, Verlag, Jahr:
2003
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2003/711
Format:
Artikel