Art. 28 Abs. 2 IVG
bei der Festsetzung des Invalideneinkommens nach Tabellenlöhnen ist der Abzug vom statistischen Lohn unter Berücksichtigung aller jeweils in Betracht fallenden Umstände
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Jürg Scheidegger
Ort, Verlag, Jahr:
2001
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2001/451
Format:
Artikel