Bei Sachverständigengutachten im Auftrag des Unfallversicherers ist im Unterschied zum Gerichtsgutachten Art. 59 Abs. 1 Satz 2 BZP nicht anwendbar

Verfasser / Beitragende:
Hans-Jakob Mosimann
Ort, Verlag, Jahr:
2002
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2002/81
Format:
Artikel
ID: 228828376