Art. 257e und Art. 261 f. OR, Art. 211 und 213 SchKG
eine Sicherheitsleistung des Mieters, die der Vermieter (noch) nicht aus seinem Vermögen ausgeschieden hat, fällt im Fall des Konkurses des Vermieters in die Konkursmasse/Verrechnung
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Peter Higi
Ort, Verlag, Jahr:
2002
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2002/85
Format:
Artikel