Art. 257e und Art. 261 f. OR, Art. 211 und 213 SchKG

eine Sicherheitsleistung des Mieters, die der Vermieter (noch) nicht aus seinem Vermögen ausgeschieden hat, fällt im Fall des Konkurses des Vermieters in die Konkursmasse/Verrechnung

Verfasser / Beitragende:
Peter Higi
Ort, Verlag, Jahr:
2002
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2002/85
Format:
Artikel
ID: 228828635