Kindesentführung, Vollstreckung des Rückführentscheids abgelehnt
Haager Übereinkommen im Vollstreckungsstadium nicht anwendbar : Vorrang des Kindeswohls
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Andreas Bucher
Ort, Verlag, Jahr:
2002
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2002/471
Format:
Artikel