Zur Auslegung von Art. 56 Abs. 2 lit. a KVG
auch im System des Tiers garant ist die Kasse gegenüber dem Leistungserbringer rückforderungsberechtigt : Tiers garant bedeutet
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Brigitte Pfiffner Rauber
Ort, Verlag, Jahr:
2002
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2002/578
Format:
Artikel