Beseitigung des Rechtsvorschlags
die Billag AG als offizielle bundesrechtliche Inkassostelle für Radio und Fernsehempfangsgebühren kann im Rahmen eines Anerkennungsprozesses gemäss Art. 79 SchKG den Rechtsvorschlag
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Markus Roth
Ort, Verlag, Jahr:
2002
Enthalten in:
AJP : Aktuelle juristische Praxis, 2002/721
Format:
Artikel