Keine Parteientschädigung bei Einsprache gegen Strafbefehl
Art. 352 Abs. 1 und Art. 429 StPO
Gespeichert in:
Verfasser / Beitragende:
Ariane Kaufmann
Ort, Verlag, Jahr:
2013
Enthalten in:
Ius.focus : aktuelle Rechtsprechung kompakt, 2013/2/30
Format:
Artikel