Zur Chronologie des Primärumlauts von /a/ im Altoberdeutschen, vor allem im Altbairischen

Verfasser / Beitragende:
[Adolf Gütter]
Ort, Verlag, Jahr:
2003
Enthalten in:
Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur, 125/1(2003-06-23), 1-23
Format:
Artikel (online)
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520 3 |a Die Beantwortung der Frage nach der ungefähren Zeit der Durchführung des Primärumlauts von germ./frühahd. /a/ im Altoberdeutschen ist - bedingt durch die Quellensituation - nur möglich mit Hilfe von deutschen Personen- und Ortsnamen in lateinischen Urkunden und sonstigen lateinischen Texten aus der Zeit vor dem letzten Viertel des 8. Jahrhunderts. Die ältesten Glossen aus dem oberdeutschen Raum, wo die ahd. Glossographie ihren ersten Schwerpunkt hatte, stammen im Gegensatz zum Mittelfränkischen, das mit den Echternacher Griffelglossen im Maihinger Evangeliar aus dem ersten Drittel des 8. Jahrhunderts die ältesten bekannten ahd. Glossen aufweist, erst aus der Zeit zwischen 750 und 800, in der der Primärumlaut nachweislich schon begonnen hatte. Und was die Textüberlieferung betrifft, so beginnt diese im Althochdeutschen ganz allgemein erst um 790 mit dem ›Sankt Galler Paternoster und Credo‹ und den ›Basler Rezepten‹. Aus der gleichen Zeit stammt auch die älteste Handschrift des deutschen ›Abrogans‹ (Handschrift K: St. Gallen, Stiftsbibl., Cod. 911, an die die Handschrift mit den beiden erstgenannten Sprachdenkmälern angebunden ist). Demgegenüber setzen die Sankt Galler Originalurkunden, von denen die ältesten noch keine Namen mit Primärumlaut enthalten, bereits nach 730 ein. Im Gegensatz zu den ältesten oberdeutschen Glossen lassen sich die einzelnen Personen- und Ortsnamen in diesen Urkunden in der Regel genau datieren, darüber hinaus letztere zum größeren Teil auch eindeutig lokalisieren. Aufgrund der Erfahrungstatsache, daß die Schrift der Lautentwicklung hinterherhinkt, sind die frühen Namensformen mit Primärumlaut in den in verschiedenen Teilbereichen des alemannischen Raumes ausgestellten Urkunden sichere Zeugnisse für den schon durchgeführten Umlaut. Was das Bairische betrifft, das aus der Zeit vor dem letzten Viertel des 8. Jahrhunderts keine im Original vorliegenden Urkunden oder sonstigen Texte mit Eigennamen besitzt, so ist hier ein Terminus ante quem der Durchführung des Primärumlauts in seinem Kerngebiet gegeben durch bereits in der Zeit vor 775 bezeugte Ortsnamen mit Sekundärumlaut, die zwischen dem ursprünglichen /a/ und dem Umlautfaktor /i/ keine umlauthemmenden Konsonanten oder Konsonantenverbindungen aufweisen. Sehr wichtig für die Datierung der Erstbelege dieser Namen sind neueste Ergebnisse der bayrisch-österreichischen Geschichtsforschung. 
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