Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht

Verfasser / Beitragende:
[Joachim Vogel]
Ort, Verlag, Jahr:
2003
Enthalten in:
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, 115/3(2003-12-02), 638-670
Format:
Artikel (online)
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520 3 |a I. Einführung 1. Mit dem Thema "Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht” schlagen die Strafrechtslehrer eine andere Richtung ein als die Staatsrechtslehrer, die auf ihrer Leipziger Tagung 2000 das Thema "Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus” behandelt haben. Die Themenformulierung der Staatsrechtslehrer zielte auf die Aufarbeitung des historischen Versagens einer Wissenschaft, eines Berufsstandes und einzelner Personen. Eine solche Aufarbeitung wäre auch für die Strafrechtswissenschaft möglich und verspräche immer noch Gewinn, da noch in jüngster Zeit Erschreckendes ans Tageslicht kommt. So hat Muñoz Conde ermittelt, dass Mezger, der seit 1942 die "Ausmerzung volks- und rasseschädlicher Teile der Bevölkerung” befürwortet hatte, es im Frühjahr 1944 unternahm, im Konzentrationslager Dachau "gewisse Menschentypen” an Ort und Stelle anzusehen. Aber so, wie das hiesige Thema formuliert und der Referent ausgewählt worden ist - kein Strafrechtshistoriker, sondern ein nicht vorbefasster Strafrechtsdogmatiker, der auf dem beeindruckenden Corpus der strafrechtshistorischen Forschungen zum Thema aufbauen kann und muss -, geht es den Veranstaltern eben um das Strafrecht, und zwar nicht nur um das historische der Jahre 1933 bis 1945, sondern auch und vor allem um das heute geltende. Zu verhandeln sind also die Fragen nach "‚Rückständen' des Nationalsozialismus im aktuellen Strafrecht”, nach "bis in die Gegenwart bestehenden Nachwirkungen” nationalsozialistischen Strafrechts und die von G. Wolf verneinte Frage, ob eine "Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken” gelungen ist. Im Vordergrund des Interesses stehen dabei mögliche Kontinuitäten zwischen nationalsozialistischem und heutigem Strafrecht. 
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