Leichenteilasservate zwischen Forschungsfreiheit und Störung der Totenruhe: Zu den postmortalen klinisch-forensischen Untersuchungen am Gehirn von Ulrike Meinhof

Verfasser / Beitragende:
[Frank Czerner]
Ort, Verlag, Jahr:
2003
Enthalten in:
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, 115/1(2003-05-27), 91-116
Format:
Artikel (online)
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520 3 |a Im Mai 1976 wurde die ehemalige RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in ihrer Gefängniszelle in Stuttgart-Stammheim erhängt aufgefunden. Nach der Obduktion wurde ihr Gehirn von einem Neuropathologen weiter untersucht. Dabei diagnostizierte er Schädigungen am Gewebe des rechten Schläfenlappens und stellte die These auf, Ulrike Meinhof sei infolge ihrer Persönlichkeitsveränderung schuldunfähig und hätte deshalb im Baader-Meinhof-Prozess freigesprochen werden müssen. Der Mediziner bewahrte das konservierte Organ im Institut für Hirnforschung auf, weil in Skandinavien ein internationales Tribunal die Suizide von Meinhof, Baader, Raspe und Ensslin aufklären sollte. Im Jahre 1997 schickte er das Gehirn von Ulrike Meinhof ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft und ohne Einverständnis der Familienangehörigen zu einem Magdeburger Psychiater, um es von diesem weiter untersuchen zu lassen. Nach dessen Befund wurde Ulrike Meinhofs Abgleiten in den Terror durch die krankhaften Hirnveränderungen erheblich mit beeinflusst, wenngleich ihr späteres Verhalten in der Terrorszene mit dem damaligen Zeitgeschehen und der eigenen Biographie in Zusammenhang gebracht werden müsse. 
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