Grenzen in der Stadt? Zu Lage und Abgrenzung mittelalterlicher deutscher Judenviertel

Verfasser / Beitragende:
[Markus J. Wenninger]
Ort, Verlag, Jahr:
2004
Enthalten in:
Aschkenas, 14/1(2004-12-08), 9-29
Format:
Artikel (online)
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520 3 |a Als ich das Dorf Speyer zur Stadt machte, glaubte ich das Ansehen dieses unseres Ortes zu vertausendfachen, indem ich auch Juden dort zuziehe. Ich habe die Zugezogenen außerhalb der Wohnstätten der übrigen Bürger angesiedelt, und damit sie nicht so leicht von der Unverschämtheit des minderen Volks beunruhigt werden, habe ich sie mit einer Mauer umgeben. [...] So beginnt Bischof Rüdiger Huozman von Speyer die Aufzeichnung der Rechte, die er 1084 den Juden von Speyer erteilt hatte, das erste bekannte - wenn auch kaum das erste ausgestellte - Judenprivileg Deutschlands. Oft sah man darin auch den frühesten Beleg für ein Ghetto im Sinn eines von der christlichen Bevölkerung baulich getrennten eigenen jüdischen Wohnbereichs, außerhalb dessen sie nicht siedeln durften. Andererseits wird in der Literatur ein Ghetto nicht nur im oben genannten Sinn (für dessen alleinigen Gebrauch im gegebenen Zusammenhang ich nachdrücklich eintrete) definiert, sondern nicht selten auch ganz allgemein als geschlossener jüdischer Wohnbereich, unabhängig davon, ob die Juden dort freiwillig zusammen lebten oder gezwungenermaßen. Und obwohl inzwischen grundsätzlich durchaus bekannt ist, daß es zumindest im Hochmittelalter keine scharfe Trennung zwischen christlichen und jüdischen Wohngebieten gab, wird auch in neuerer Literatur nicht selten die Auffassung vertreten, spätestens seit dem 14. Jahrhundert seien die Juden mehr und mehr an den Rand gedrängt und >>ghettoisiert<< worden, hätten also zwangsweise von der christlichen Bevölkerung abgeschlossene Quartiere beziehen müssen. In Gesprächen selbst mit Historikern (so weit sie sich nicht näher mit jüdischer Geschichte beschäftigen) erweist sich diese Ansicht ohnedies immer noch beinahe als communis opinio. 
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